Mitgliederinfo
Liebe Mitglieder,
ab dem 1. September 2023 gibt es ein neues Verfahren zur Bestätigung der Erholungsbedürftigkeit für Mitglieder.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit sich die Erholungsbestätigung vom Arzt nun auf dem neuen Vordruck für 12 Monate bestätigen zu lassen. Selbstverständlich können Sie als Mitglied auch weiterhin die Gemeinnützigkeit über die Punkte 4 - 6 auf dem Antragsformular nachweisen.
Die Bestätigung der Erholungsbedürftigkeit für Nichtmitglieder muss für jede Reise neu vorgelegt werden.
Die neuen Vordrucke finden Sie ab sofort im Downloadbereich unter:
» Anmeldung für eine Ferienwohnung
» Ärztliche Bescheinigung der Erholungsbedürftigkeit
Kontakt
Sozialwerk der BVV e.V.
Sachgebiet Reisen
Telefon: 0228 / 99 300 - 3342
sozialwerk@bmdv.bund.de