Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich mindestens 3,50 €, das entspricht 42,00 € jährlich. Dieser Betrag wird einmal pro Jahr per Lastschriftverfahren eingezogen.
Mitgliedsbeiträge als Spenden abzugsfähig
Das Sozialwerk der Bundesverkehrsverwaltung e. V. ist nach dem letzten Freistellungsbescheid vom 16.12.2024 für die Jahre 2020 bis 2022 des Finanzamtes Bonn-Außenstadt, StNr. 206/5876/0474, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit, da es der Förderung des Wohlfahrtswesens dient.
Das Sozialwerk der Bundesverkehrsverwaltung e. V. ist auf dieser Grundlage berechtigt, für Spenden, die bis zum 15.12.2027 für die Förderung des Wohlfahrtswesens verwendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Bis zu einem Betrag von 300 Euro fordert die Bundesfinanzverwaltung grundsätzlich keinen Nachweis. Als Nachweis der geleisteten Beiträge dient in der Regel eine Kopie der monatlichen Gehaltsabrechnung, eine Kopie des Kontoauszugs oder die eines Überweisungsträgers o.ä.
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