Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich mindestens 3,50 €, das entspricht 42,00 € jährlich. Dieser Betrag wird einmal pro Jahr per Lastschriftverfahren eingezogen.
Mitgliedsbeiträge als Spenden abzugsfähig
Das Sozialwerk der Bundesverkehrsverwaltung e.V. ist nach dem letzten Freistellungsbescheid vom 18.03.2021 für die Jahre 2017 bis 2019 des Finanzamtes Bonn-Außenstadt, StNr. 206/5876/0474, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit, da es der Förderung des Wohlfahrtswesen dient. Bis zu einem Betrag von 200 Euro fordert die Bundesfinanzverwaltung grundsätzlich keinen Nachweis. Als Nachweis der geleisteten Beiträge dient in der Regel eine Kopie der monatlichen Gehaltsabrechnung, eine Kopie des Kontoauszugs oder die eines Überweisungsträgers o.ä.
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